Voraussetzungen für BAföG und was Sie darüber wissen müssen

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    Die Förderung vom Staat nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, soll dafür sorgen, dass Studium oder Ausbildung nicht an mangelnden finanziellen Mitteln scheitern. Das zinslose Darlehen wird jedoch nicht unterschiedslos gewährt und muss beantragt werden. Die BAföG Voraussetzungen zu kennen, erleichtert die Antragstellung und erhöht die Aussichten auf Erfolg. Wir erläutern Ihnen, worauf es ankommt.

    • Staatliche Förderung für Studium bzw. Ausbildung
    • Zinsloses Darlehen, zur Hälfte rückzahlbar
    • Antrag beim BAföG-Amt
    • BAföG Deutschland Voraussetzungen kennen

    Wer kann BAföG bekommen?

    Eins vorab – für eine Erstausbildung sind zunächst einmal die Eltern zuständig. Das gilt, solange sie dazu finanziell in der Lage sind. Das umfasst den Schulbesuch und die anschließende Berufsbildung oder auch ein Studium, bis zum jeweiligen Abschluss. BAföG erhalten Sie als Auszubildende(r) oder Studierende(r) nur dann, wenn die Eltern finanziell nicht oder nur zum Teil fähig sind, die finanziellen Mittel bereitzustellen. In diesem Fall springt der Staat ein. BAföG gibt es jedoch nur für eine angemessene Erstausbildung samt Abschluss – wer bereits eine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hinter sich hat, vielleicht sogar bereits im Beruf steht und einfach einen Neuanfang vorhat, bekommt kein BAföG.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Wer BAföG bekommt, kriegt nichts geschenkt, jedenfalls nicht ganz. Zumindest Zinsen müssen Sie als Empfänger nicht zahlen, doch die Hälfte der Förderung erstatten Sie später wieder zurück, wenn Sie das erste Gehalt beziehen. Der Karriereeinstieg mit dem Darlehen im Rücken ist zwar nicht optimal, doch für die meisten BAföG Empfänger der einzige Weg, den angestrebten Beruf zu ergreifen. Der Antrag wird beim BaföG-Amt begutachtet, die Behörde prüft dabei Ihre Angaben und gleicht sie mit den geltenden BAföG Voraussetzungen ab.

    • Das Höchstalter für die Aufnahme eines Bachelor-Studiums sind 29 Jahre, für ein Master-Studium 34 Jahre. Ausnahmen werden nur gelegentlich gemacht, etwa für Mediziner, die ihre Weiterbildung zum Facharzt durchführen.
    • Der finanzielle Bedarf errechnet sich aus dem eigenen und dem Einkommen der Eltern, denn nur wenn Ihre Eltern der sogenannten Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, wird BAföG gezahlt. Das heißt allerdings nicht, dass Ihre Eltern am Existenzminimum leben müssen. Freibeträge werden ebenso abgezogen wie elterliches Vermögen, denkbar ist dann das BAföG in voller Höhe – oder eben nur eine teilweise Förderung. Sollten Sie selbst Vermögenswerte besitzen (und dazu gehört auch das eigene Auto), werden diese ebenfalls angerechnet, doch Sie können dabei auch einen Freibetrag von rund 8.000 Euro ausschöpfen.
    • Die deutsche Staatsangehörigkeit oder aber ein aufenthaltsrechtlicher Status wie Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind eine BAföG Deutschland Voraussetzung. Sollten Sie EU-Bürger und mit einem oder einer Deutschen verheiratet sein, kommen Sie allerdings ebenfalls in Betracht und können BAföG beantragen.
    • Zügiges Studieren ist ein wichtiger Aspekt für die fortlaufende Zahlung der Bezüge – oder anders ausgedrückt, wer bummelt, muss damit rechnen, dass die Förderung eingestellt wird. Zur Aufnahme des Studiums müssen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung beibringen, später will das Amit dann Leistungsnachweise sehen, also Bescheinigungen zu Zwischenprüfungen und/oder Seminaren. Außerdem läuft das BAföG in der Regel nur über die Regelstudienzeit – wenn Sie ein oder zwei Semester mehr benötigen, gibt es oft kein Geld mehr.

    Wie lange wird BAföG gezahlt?

    Die Dauer der Förderung ist ziemlich klar geregelt: Die BAföG Länder Voraussetzungen sind sich darin einig, dass nur die Regelstudienzeit bezuschusst wird. Die ist abhängig vom Studiengang, in vielen Fächern umfasst sie sechs Semester bis zum Bachelorabschluss und potenziell noch einmal vier Semester, wenn es ein Master sein soll.

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