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Wer als Student eine Bachelorarbeit schreibt, muss bei der Nennung eines Unternehmens sensibel mit den unternehmensspezifischen Daten umgehen. Schließlich geht es darum, Daten und Zahlen vor zum Beispiel Wettbewerbern zu schützen. Daher ist ein Sperrvermerk als Teil einer wissenschaftlichen Arbeit Pflicht.
Eine Bachelorarbeit mit Sperrvermerk darf nicht ohne weiteres veröffentlicht werden. Sofern jemand die Arbeit lesen möchte, erfordert dies eine schriftliche Einwilligung des Unternehmens und ggfs. eine Geheimhaltungsvereinbarung.
Wer seine Bachelorarbeit hingegen veröffentlichen möchte (beispielsweise als PDF), muss vorsichtiger vorgehen und die unternehmensspezifischen Daten löschen. Hier sollten Sie kein Risiko eingehen, denn das Missachten solcher Regelungen kann teuer werden. Nicht zuletzt ist es auch in Ihrem Interesse, dass Zahlen und andere sensible Daten Ihres Arbeitgebers nicht nach außen gelangen.
Wie funktioniert ein Sperrvermerk für eine Bachelorarbeit?
Ein Sperrvermerk ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Autor der Bachelorarbeit und der Hochschule oder Universität, die besagt, dass die Arbeit für einen bestimmten Zeitraum nicht veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht wird. Normalerweise wird der Sperrvermerk auf dem Titelblatt oder der Zusammenfassung der Arbeit angegeben.
Der genaue Ablauf und die Bedingungen für einen Sperrvermerk können von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Im Allgemeinen müssen Sie einen Antrag auf einen Sperrvermerk stellen und dabei Ihre Gründe für den Sperrvermerk angeben. Anschließend wird Ihr Antrag von der Hochschule oder Universität geprüft und genehmigt oder abgelehnt.
Wenn der Sperrvermerk genehmigt wird, kann niemand außer den Prüfern und Mitarbeitern der Hochschule oder Universität die Arbeit einsehen oder darauf zugreifen, solange der Sperrvermerk gilt.
In diesen Fällen brauchen Sie einen Sperrvermerk
Ein Sperrvermerk für eine Bachelorarbeit kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Hier sind einige typische Fälle, in denen ein Sperrvermerk für eine Bachelorarbeit in Betracht gezogen werden könnte:
- Vertraulichkeit: Wenn Ihre Bachelorarbeit auf Informationen oder Daten basiert, die vertraulich sind, können Sie einen Sperrvermerk anfordern, um sicherzustellen, dass diese Informationen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Patentschutz: Wenn Ihre Bachelorarbeit Ergebnisse enthält, die Sie für ein Patent anmelden möchten, kann ein Sperrvermerk die Zeit bis zur Einreichung des Patents schützen.
- Veröffentlichungspläne: Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder auf einer Konferenz präsentieren möchten, kann ein Sperrvermerk für einen begrenzten Zeitraum sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeit nicht vor der Veröffentlichung anderweitig verbreitet wird.
- Datenschutz: Wenn Ihre Arbeit personenbezogene Daten enthält, kann ein Sperrvermerk die Privatsphäre der betroffenen Personen schützen, indem der Zugang zur Arbeit eingeschränkt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Sperrvermerk normalerweise nicht auf unbestimmte Zeit gewährt wird. In der Regel wird ein Sperrvermerk für einen begrenzten Zeitraum von einigen Monaten oder Jahren gewährt. Sie sollten sich daher im Vorfeld genau darüber informieren, welche Regelungen an Ihrer Hochschule oder Universität gelten und welche Fristen für den Sperrvermerk zu beachten sind.
Sperrvermerk Vorlagen und Platzierung
Der Sperrvermerk steht zwischen dem Titel und dem Inhaltsverzeichnis. Ein Sperrvermerk ist formlos; in der Formulierung sind Sie also relativ frei. Als Formulierungshilfe für einen Sperrvermerk in einer Abschlussarbeit kann diese Vorlage als Beispiel dienen:
„Die vorliegende Abschlussarbeit beinhaltet vertrauliche Informationen zu der Firma XY. Die Einsicht in diese Bachelorarbeit wird nur Prüfern und dem Prüfungsausschuss gewährt. Dritten ist es untersagt, diese wissenschaftliche Arbeit auszuhändigen, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Genehmigung seitens des Verfassers und des Unternehmens vor.“
Nachfolgend finden Sie weitere Vorlage für den Sperrvermerk:
Länge der Sperrfrist
Die übliche Länge einer Sperrfrist beträgt zwischen drei und fünf Jahre. Abhängig vom Unternehmen und davon wie vertraulich die Daten sind, kann die Sperrfrist auch kürzer sein. Eine gesetzliche Vorgabe hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist gibt es nicht. Unternehmen können daher durchaus verlangen, dass die Frist mehr als fünf Jahre beträgt.
Alternativen zum Sperrvermerk
Für den Sperrvermerk gibt es Alternativen. So können Sie beispielsweise den Sperrvermerk auf bestimmte Artikel oder Ausschnitte der Bachelorarbeit beschränken. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Kurzfassung der Abschlussarbeit oder Auszüge daraus zu veröffentlichen. Hier ist die Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber entscheidend – wichtig ist jedoch in jedem Fall, keine sensiblen Unternehmensdaten ohne Einwilligung zu veröffentlichen.
Eine häufig verwendete Methode ist die Anonymisierung des betreffenden Unternehmens. So können Sie konkrete Daten nennen, ohne dass auf die Firma zurückgeschlossen werden kann. Darunter leidet allerdings die Authentizität der Arbei. Denn schließlich ist eines der Merkmale einer wissenschaftlichen Arbeit die Nennung verlässlicher und belegbarer Zahlen und Daten.