In der Masterarbeit durchgefallen

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    Es gibt viele Gründe, warum man eine Masterarbeit einreicht, die nicht den akademischen Anforderungen entspricht. Häufig fallen Masterarbeiten durch, weil etwa der Anteil der Eigenleistung zu gering ist, den Inhalten die Wissenschaftlichkeit fehlt oder Plagiat enthalten ist.

    Unabhängig davon, warum Sie die Masterarbeit nicht bestehen, darf sie in der Regel in einem Zweitversuch erneut eingereicht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In beiden Fällen sollten Sie schnell agieren und sich mit den Richtlinien des Lehrinstitutes vertraut machen.

    Gründe für das Durchfallen in der Masterarbeit

    Grundsätzlich können die Inhalte auf vielen Ebenen bewertet und als unzureichend eingestuft werden. Häufige Gründe dafür, um bei der Masterarbeit durchzufallen, sind jedoch die Folgenden:

    • Plagiat – ob beabsichtigt oder durch ein falsches Zitieren verursacht, ein Plagiat ist einer der häufigsten Gründe, warum wissenschaftliche Arbeiten nicht akzeptiert werden.
    • Fehlender roter Faden – bauen die Inhalte nicht logisch aufeinander auf oder stehen gar in keinem inhaltlichen Verhältnis zueinander, entspricht der Text nicht den Anforderungen einer Masterarbeit.
    • Unzureichende Wissenschaftlichkeit – als wissenschaftlicher Text unterliegt die Masterarbeit einer Reihe von inhaltlichen wie formalen Regeln. So müssen Quellen etwa korrekt benannt sein, die Reihenfolge der Inhalte muss den Vorgaben entsprechen und auch die gewählte Methode muss zum Thema passen. Zusätzlich muss der Text fehlerfrei und sprachlich gut verständlich sein.
    • Geringe oder fehlende Eigenleistung – der Text muss Inhalte umfassen, die komplett auf Eigenleistung basieren. Werden lediglich bereits bekannte Inhalte verwendet und ohne Eigenleistung wiedergegeben, wird der Anspruch an die Masterarbeit nicht erfüllt.

    In einem Gespräch mit der Betreuungsperson können Sie im Detail herausfinden, wo die Schwächen der Masterarbeit lagen. So können Sie besser nachvollziehen, warum Sie durch die Masterarbeit durchgefallen sind.

    Widerspruch einlegen oder klagen

    Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ergebnisses können Sie offiziell Widerspruch einlegen. Es ist sehr aufwendig und mit hohen Kosten verbunden zu klagen. Daher sollten Sie diesen Schritt nur dann gehen, wenn es einen berechtigten Grund dafür gibt.

    Die Gründe könnten etwa sein, dass Ihnen Plagiat unterstellt wird, das keines ist. Es kann auch sein, dass die Begründung für die schlechte Bewertung nicht logisch, nachvollziehbar oder nachweisbar ist. Eine weitere Möglichkeit, einen Widerspruch geltend zu machen, besteht darin, nachzuweisen, dass Sie eine unzureichende Unterstützung durch die Betreuungsperson erhalten haben.

    In allen Fällen müssen Sie in der Lage sein, Ihre Anschuldigungen zu unterstreichen:

    Masterarbeit verlängern, abbrechen oder das Thema wechseln

    In manchen Fällen wird bereits während der Schreibphase klar, dass die Masterarbeit nicht erfolgreich sein wird. Dies kann etwa durch Zeitmangel verursacht sein oder weil man feststellt, dass das Thema nicht passend ist. Hier gibt es drei Möglichkeiten, die Masterarbeit dennoch erfolgreich fertigzustellen:

    Sie können die Zeit für die Masterarbeit verlängern, wenn Sie etwa nachweisen können, dass Sie durch Krankheit oder etwa einen Todesfall in der Familie nicht in der Lage waren, die Arbeit rechtzeitig fertigzustellen. Dies gilt auch, wenn durch universitätsbedingte Verzögerungen – Betreuungsperson ist ausgefallen / Messtechnik kaputt – die Arbeit nicht fertiggestellt werden kann.

    Wenn Ihnen das Thema nicht liegt, ist es häufig möglich, dies zu wechseln. Dafür lohnt es sich, einen Blick in die Prüfungsordnung zu werfen und ein Beratungsgespräch mit der Betreuungsperson zu suchen.

    Masterarbeit – Durchfallquote

    Die Wahrscheinlichkeit, bei der Masterarbeit durchzufallen, ist sehr gering. Es gibt nur wenige Zahlen darüber, wie viele Personen tatsächlich durchfallen. Die Quote lag im Jahr 2020 bei etwa 1 %. Dabei werden sowohl die eingereichten Masterarbeiten berücksichtigt als auch die Masterabschlüsse, die nicht erreicht wurden, weil eine andere Prüfung mehrfach nicht bestanden wurde. In diesem Fall wird man nicht für die Masterprüfung zugelassen.

    Zweimal durch die Masterarbeit gefallen

    Wen Sie die Masterprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestehen, wird der Masterabschluss nicht anerkannt und Sie werden exmatrikuliert. In diesem Fall ist es auch nicht mehr möglich, einen Masterabschluss in diesem Fachbereich an einer anderen Hochschule nachzuholen.

    Sie haben aber weiterhin die Option, an einer privaten Hochschule zu studieren. Außerdem können Sie Widerspruch einlegen oder schlichtweg ohne den offiziellen Abschluss in das Berufsleben starten.

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