Was ist der Bologna Prozess?

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    Der Bologna Prozess wurde vor mehr als zwanzig Jahren beschlossen – knapp vor der Jahrtausendwende kamen Bildungs- und Kultusminister aus ganz Europa überein, einen einheitlichen Europäischen Bildungsraum zu schaffen. Dazu war eine Angleichung von Studiengängen und Abschlüssen erforderlich, die noch immer im Gang ist.

    Bologna Prozess

    Seit 1999 soll durch den Bologna Prozess die internationale Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit von Studierenden in Europa gefördert werden. Die Bologna-Prozess Definition lässt sich am besten dahingehend vereinfachen, dass Inhalte und Abschlüsse vergleichbar gemacht werden. Erreicht wird dies durch Standardisierungen auf verschiedenen Ebenen:
    Studienstrukturen werden zeitlich und inhaltlich gestuft und schließen mit einem in allen teilnehmenden Ländern gleichwertigen Bachelor oder Master ab.

    Gemeinsame Richtlinien für Qualität und Inhalte der Lehre sorgen für die Verlässlichkeit der Standards.
    Außerdem gibt es Transparenzinstrumente, zu denen entsprechende Qualifikationsrahmen, das sogenannte Diploma Supplement und das „European Credit Transfer System“ ECTS gehören.

    Unter dem Strich ist dank des Bologna Prozesses also der Austausch von Hochschulen, der Wechsel der Uni, aber auch die Fluktuation von Hochschulpersonal mit entsprechenden Qualifikationen sehr viel einfacher geworden. Nicht nur Studierende, auch Arbeitgeber profitieren von vergleichbaren und qualifizierten Abschlüssen.

    Die Ziele des Bologna Prozesses

    Das wesentliche Anliegen hinter dem Bologna Prozess war die Öffnung nicht nur finanzieller und administrativer Grenzen, sondern auch der Limitierungen im Hochschulbereich. Vor Bologna war es ein aufwendiger Prozess, ein Gastsemester oder einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren, grenzüberschreitende Kompetenzen und sprachliche Qualifikationen zu erwerben und diese dann auch noch anerkennen zu lassen. Dank Bologna und dem zugehörigen Erasmus-Programm ist all das kein Problem mehr. Wesentliche Ziele sind

    • International vergleichbare Abschlüsse in Form von Bachelor und Master einschließlich der Anhäufung von anerkannten Credit Points innerhalb des europäischen Hochschulraumes
    • Interkulturelle Kompetenzen und erhöhte Mobilität im europäischen Forschungsraum und darüber hinaus
    • Länderübergreifende Kooperation bei der Entwicklung von Qualitätsstandards
    • Verinnerlichung des lebenslangen Lernens

    Allerdings gab es von Anfang an am Bologna-Prozess Kritik. So ist unter den akademischen Gegnern des Bologna Prozess Deutschland stark repräsentiert – die neue, zweistufige Struktur des Studiums und der Bachelor als eigenständiger Abschluss werden in vielen Universitäten bzw. Fakultäten noch immer als „schleichende Entwertung“ empfunden. In der Gegenüberstellung von Bologna Prozess Pro & Contra muss man jedoch ausdrücklich betonen, dass gerade in der Systematisierung und Verkürzung der Studiendauer dem Bologna Prozess Bedeutung zukommt – durch die Umstrukturierung stehen beispielsweise Studierende in der Bundesrepublik längst nicht mehr so stark zurück hinter Ländern mit dynamischen Ausbildungsstrukturen wie Frankreich.

    Organisation des Bologna Prozesses

    Um die Umsetzung des Bologna Prozesses in den teilnehmenden Ländern zu ermöglichen, wurden organisatorische Strukturen geschaffen. Startpunkt ist dabei jeweils das Bildungsministerium, das sich mit der europäischen Arbeitsgruppe Bologna-Follow-Up-Group (BFUG) abstimmt – hier arbeiten Repräsentanten der Unterzeichnerländer bei der Planung zusammen.

    Die Leitfäden und Anregungen des BFUG werden in Deutschland an folgende Institutionen weitergegeben:

    • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    • Kultusministerkonferenz (KMK)
    • Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
    • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
    • Deutsches Studentenwerk (DSW)
    • Freier Zusammenschluss von Studentinnenschaften (fzs)
    • Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)

    Aufgabe der Institutionen ist die theoretische und praktische Hilfe und Begleitung bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses an den einzelnen Hochschulen – unter anderem bei der Bearbeitung der Studiengänge und der zugehörigen Prüfungsordnungen, immer im Einklang mit den Qualitätsansprüchen der Hochschule und des deutschen Lehrbetriebs insgesamt.

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