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Wer als Student eine Bachelorarbeit schreibt, muss bei der Nennung eines Unternehmens sensibel mit den unternehmensspezifischen Daten umgehen. Schließlich geht es darum, Daten und Zahlen vor zum Beispiel Wettbewerbern zu schützen. Daher ist ein Sperrvermerk als Teil einer wissenschaftlichen Arbeit Pflicht.
Der Sperrvermerk in einer wissenschaftlichen Arbeit ist eine rechtliche Absicherung im Sinne der genannten Unternehmen. Er untersagt für einen bestimmten Zeitraum deren Verbreitung und Veröffentlichung – die sogenannte Sperrfrist.
Eine Bachelorarbeit mit Sperrvermerk darf nicht ohne weiteres veröffentlicht werden. Sofern jemand die Arbeit lesen möchte, erfordert dies eine schriftliche Einwilligung des Unternehmens und ggfs. eine Geheimhaltungsvereinbarung.
Wer seine Bachelorarbeit hingegen veröffentlichen möchte (beispielsweise als PDF), muss vorsichtiger vorgehen und die unternehmensspezifischen Daten löschen. Hier sollten Sie kein Risiko eingehen, denn das Missachten solcher Regelungen kann teuer werden. Nicht zuletzt ist es auch in Ihrem Interesse, dass Zahlen und andere sensible Daten Ihres Arbeitgebers nicht nach außen gelangen.
Sperrvermerk Vorlagen und Platzierung
Der Sperrvermerk steht zwischen dem Titel und dem Inhaltsverzeichnis. Ein Sperrvermerk ist formlos; in der Formulierung sind Sie also relativ frei. Als Formulierungshilfe für einen Sperrvermerk in einer Abschlussarbeit kann diese Vorlage als Beispiel dienen:
„Die vorliegende Abschlussarbeit beinhaltet vertrauliche Informationen zu der Firma XY. Die Einsicht in diese Bachelorarbeit wird nur Prüfern und dem Prüfungsausschuss gewährt. Dritten ist es untersagt, diese wissenschaftliche Arbeit auszuhändigen, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Genehmigung seitens des Verfassers und des Unternehmens vor.“
Nachfolgend finden Sie weitere Vorlage für den Sperrvermerk:
Länge der Sperrfrist
Die übliche Länge einer Sperrfrist beträgt zwischen drei und fünf Jahre. Abhängig vom Unternehmen und davon wie vertraulich die Daten sind, kann die Sperrfrist auch kürzer sein. Eine gesetzliche Vorgabe hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist gibt es nicht. Unternehmen können daher durchaus verlangen, dass die Frist mehr als fünf Jahre beträgt.
Alternativen zum Sperrvermerk
Für den Sperrvermerk gibt es Alternativen. So können Sie beispielsweise den Sperrvermerk auf bestimmte Artikel oder Ausschnitte der Bachelorarbeit beschränken. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Kurzfassung der Abschlussarbeit oder Auszüge daraus zu veröffentlichen. Hier ist die Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber entscheidend – wichtig ist jedoch in jedem Fall, keine sensiblen Unternehmensdaten ohne Einwilligung zu veröffentlichen.
Eine häufig verwendete Methode ist die Anonymisierung des betreffenden Unternehmens. So können Sie konkrete Daten nennen, ohne dass auf die Firma zurückgeschlossen werden kann. Darunter leidet allerdings die Authentizität der Arbei. Denn schließlich ist eines der Merkmale einer wissenschaftlichen Arbeit die Nennung verlässlicher und belegbarer Zahlen und Daten.