Gesetze zitieren – kurze Anleitung

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    Wenn Sie eine juristische Arbeit verfassen, werden Sie Gesetzestexte zitieren müssen. Aber auch in anderen Studiengängen ist dies bisweilen notwendig. Generell erfolgt das Zitieren von Gesetzestexten im selben Stil aller anderen Quellenverweise – also gemäß APA oder gemäß der deutschen Zitierweise in einer Fußnote. Doch es gibt bestimmte Besonderheiten beim Zitieren von Gesetzen.

    Zusammengefasst:

    • Gesetze zu zitieren kann in verschiedenen Studiengängen Teil der Arbeit sein.
    • Zitiert wird nach APA oder in einer Fußnote.
    • Für das Zitieren von Gesetzestexten gibt es weitere Vorgaben.
    • Gesetzestexte werden nicht in die Literaturliste aufgenommen.

    So zitieren Sie die Gesetze richtig

    Um einen Gesetzestext zu zitieren, berufen Sie sich – von Ausnahmen abgesehen – auf die gültige Version und den originalen Wortlaut. Sämtliche deutschen Gesetze sind im Bundesgesetzblatt online zugänglich und alternativ auf der Website des Bundesjustizministeriums. Zu einem korrekten Zitat gehören folgende Bestandteile in logischer Ordnung:

    • Paragraph
    • Absatz
    • Satz
    • Buchstaben
    • Kurztitel

    Diese Bestandteile können ausgeschrieben, abgekürzt oder sogar weggelassen werden. Wichtig ist jedoch ein konsistenter Zitierstil, der sich durch den gesamten Text zieht.

    Die Langversion eines Zitats kann § 75 Absatz 1 Satz 2 BGB lauten. Mit Abkürzungen sieht das Zitat folgendermaßen aus: § 75 Abs. 1 S. 2 BGB. Doch auch die Kurzfassung § 75 I 2 BGB ist korrekt.

    Ob Sie in Ihrem Zitat nur den Paragraphen oder auch Absatz, Satz und möglicherweise Buchstaben angeben, hängt davon ab, wie umfangreich Ihr Zitat ausfällt.

    Zitieren von Gesetzen nach APA oder mit Fußnoten

    Sie können zum Zitieren von Gesetzen Fußnoten oder die APA-Zitation wählen. Wenn Sie Gesetze nach APA zitieren, achten Sie auf diese Besonderheit: Hier wird der Kurztitel des Gesetzes vorangestellt:

    „wie das Bürgerliche Gesetzbuch hinsichtlich der Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter vorsieht (BGB, 2009, § 75, Abs. 1, S. 2)…“

    In einer Fußnote hingegen können Sie nach der deutschen Zitierweise auch §75, Abs. 1, S. 2 BGB eingeben. In allen Fällen sollten Sie den vollen Titel bei der ersten Nennung ausschreiben, also „Bürgerliches Gesetzbuch“, und danach abkürzen.

    Ältere Fassungen des Gesetzes zitieren

    Bisweilen geht es nicht nur um den Text des Gesetzes oder um einen bestimmten Artikel, sondern um dessen historische Entwicklung. In diesem Fall benötigen Sie auch ältere Fassungen, um diese zu zitieren.

    Das ist recht unkompliziert, da zu jedem Paragraphen des BGB das Datum versehen ist, ab dem der Gesetzestext Gültigkeit hat; darunter gibt es in der Regel zudem einen Link zu älteren Versionen. Oft ist sogar das Nachschlagen einer Gesetzesbegründung möglich.

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